Große Aufmerksamkeit erregte gestern die Einigung einer Arbeitsgruppe der Regierungskoalition in Berlin auf einen Kompromissvorschlag zum Nichtraucherschutz. Die Einigung sieht vor, den Schutz von nichtrauchenden, aber unter dem Zigarettenrauch anderer leidenden „Passivrauchern“ durch eine Reihe von Rauchverboten in der Öffentlichkeit zu verbessern. Dazu gehört das Verbot des Rauchens in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Behörden, Theatern, Kindergärten und Sportstätten. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln soll das Rauchen nur noch mit Einschränkungen gestattet sein. Die Einschränkung besagt, dass geraucht werden darf, wenn besondere Räume für Raucher vorhanden sind, die vom Nichtraucherbereich abgetrennt sind.
Die Einigung enthält außerdem eine weitere Einschränkung, die den Kompromisscharakter des Koalitionsvorschlages deutlich macht und bereits gestern für Diskussionsstoff sorgte: In „Schankwirtschaften“ – der Volksmund nennt diese Örtlichkeiten „Kneipen“ – soll weiterhin geraucht werden dürfen. Die Ausnahme gilt auch für Bierzelte, Bars und Nachtclubs, nicht jedoch für Diskotheken.
Als weitere Maßnahme, insbesondere zum Schutz der Jugendlichen, soll die Schwelle vom Nichtrauchen zum Rauchen durch eine Anhebung der Altersgrenze zum Erwerb von Tabakwaren angehoben werden. Diese Altersgrenze soll künftig bei 18 Jahren liegen, bisher galt ein Mindestalter von 16 Jahren.
Laut Mikrozensus 2005 rauchen in Deutschland 23 Prozent aller Erwachsenen regelmäßig, weitere vier Prozent bezeichnen sich als „Gelegenheitsraucher“. Nach Angaben der Deutschen Krebsgesellschaft haben 82 Prozent der erwachsenen Raucher vor ihrem 20. Lebensjahr mit dem Rauchen angefangen.